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Einwanderungsbestimmungen

 
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Fatma



Anmeldedatum: 02.01.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 02.01.2008, 06:41    Titel: Einwanderungsbestimmungen Antworten mit Zitat

Uruguay verlangt keine allzugrossen Huerden, umeine Daueraufenthalts-Genehmigung zu erstellen.
Hauptpunkt ist ein festes Einkommen von 500 USD monatlich, dies musss notariell bestaeitigt sein

Was man braucht:
Was bedeutet "cedula"?
Dies ist eine Daueraufenthaltsgenehmigung , die alle Rechten und Pflichten, bis auf das Wahlrecht vermittelt.

Dies ist aber nicht die uruguaynische Staatsbuergerschaft, zur Erreichung derer gelten andere Bedingungen.
Man unterscheidet in cedula temporaria-diese gilt 1 Jahr und der eigentlichen cedula, diese gilt fuer 3 Jahre, kann aber problemlos verlaengert werden.
Die 1 jaehrige cedula ist eine Uebergangsloesung, bis die 3-jaehrige fertig ist. Man beantragt beide
gleichzeitig.

Achtung wenn an eine cedula hat, bleibt man trotzdem deutscher Staatsbuerger, man muss seinen Deutschen Pass nicht abgeben.Man ist Deutscher, der woanders wohnt.



Wie beantragt man die cedula?

In Deutschland:


1. ueberpruefen Sie Ihren Reisepaß,dieser muß mindestens noch drei Monate gültig sein

2.Eine internationale Geburtsurkunde, ausgestellt von Ihre Geburtsstandesamt und ueberbeglaubigt von dem betreffenden Amtsgericht. Ihr Standesamt kann Ihnen die betreffende Adresse nennen
Von einigen Konsulaten wird verlangt, dass diese Dokumente nicht aelter, als 30 Tage sein duerfen.
Bitte erkundigt Euch vorher.



3. Polizeiliche Führungszeugnisse der Länder, in denen Sie in den zurückliegenden 10 Jahren gelebt haben.Dies beantragt man bei der Gemeinde.
Das Führungszeugnis darf nicht älter als drei Monate sein. Dieses wird ueberbeglaubigt vom Generalbundesanwalt in Duesseldorf Bundesgerichtshof,
Dienststelle Bundeszentralregister,
53169 Bonn
(Kinder bis 16 Jahre brauchen dies nicht)
Dann muss dies zum Konsulat in Duesseldorf geschickt werden Adresse:
Konsulat Uruguay, Karl-Theodor-Str. 6,
40213 Düsseldorf,
T: (0211) 2005 6510.


4. Heiratsurkunde und/oder Scheidungsurkunde, auch dieses muss vom Amtgericht ueberbeglaubigt werden.
Diese wird dann von naechstgelegenen Konsulat von Uy legaliziert




5.wenn man hier in seinem Beruf arbeiten will: Zeugnisse, Berufsabschlüsse, Diplome, ueberbeglaubigt

Alle Urkunden muessen dann zur Verifizierung ins
zustaendige Konsulat geschickt, oder gebracht werden.
Also wenn man in Muenchen lebt, aber in Berlin geboren ist, muss man die Geburtsurkunde zum Konsulat Berlin schicken.
6. Nachweis ueber die regelmaessigen Einkuenfte von 500 USD monatlich.
Dieser Nachweis kann ueber eine Ablehnung entscheiden.

Hier ist groesste Sorgfalt anzuwenden,es wird nachgeprueft.
Wir gehen die Moeglichkeiten kostenlos mit Euch durch
ueber Email.Dazu muss man sie genauen Details kennen.
Dieser Nachweis muss bei einem Urug. Notar erbracht werden, der das dann beglaubigt



7. Kopie des Reisepasses, die Seite mit dem Foto und dann in Uy die Seite mit de Einreisestempel und das Visa
8. wenn vorhanden Impfpass mit Tetanusimpfung
9. 4 Paßfotos.



Bitte gebt immer an, dass ihr die Dokumente fuer Uruguay braucht

Die Uebersetzungen macht man preiswerter in Uy, es duerfen aber auch nur zugelassene Uebersetzer machen, deren Unterschrift bei der Migracion hinterlegt ist.
_________________
Uruguay-ist wie nach Hause kommen
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Fatma



Anmeldedatum: 02.01.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 06.02.2008, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt seit 1 Woche eine Neuerung, die hier als Allerestes bekanntmache:
wenn man mit einem Uruguayaner verheiratet ist bekommt ab sofort die
Daueraufenthaltserlaubnis innerhalb

VON 15 Tagen

man braucht nur die Heiratsurkunde und Geburtsurkunde
_________________
Uruguay-ist wie nach Hause kommen
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