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ABZOCKEN OHNE ENDE / Paragraph 1"Auswanderungsschutzges

 
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Samen Peter



Anmeldedatum: 21.12.2007
Beiträge: 7
Wohnort: Canada, Deutschland

BeitragVerfasst am: 22.12.2007, 02:52    Titel: ABZOCKEN OHNE ENDE / Paragraph 1"Auswanderungsschutzges Antworten mit Zitat

Rainer: ich kann es fast nicht glauben, aber keiner darf einem Auswanderer etwas raten oder helfen, ausser, die "Grossen", die es sich wieder richteten!!!
Auf folgender Webseite koennt Ihr alles ueber lizensierte Auswanderungs-/Einwanderungshelfer in Deutschland erfahren.

www.auswanderung.de

Ein Auswanderungs-und gleichzeitig Einwanderungshelfer muss ueber eine deutsche und kanadische Lizenz verfuegen, um beraten zu duerfen.
Auf o.a Webseite erfaehrt Ihr, wieviel abgezockt werden muss. Ihr zahlt sogar pro Stunde dem Berater.
Voraussetzung eines solchen Beraters: 5 Jahre Praxis Beratertaetigkeit etc.
Gruesse Peter
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Rainer Backpack



Anmeldedatum: 10.11.2007
Beiträge: 66
Wohnort: Saskatoon / Canada

BeitragVerfasst am: 22.12.2007, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Peter,
Kann schon sein das man Auswanderern nicht raten oder helfen darf.
Aber was waere die Welt wenn man sich nicht ueber erfahrungen austauschen kann. Das ist nicht verboten.
Und ob man einem Berater pro Stund oder pro aufwandungszeit bezahlt kann ich so nicht bestaetigen.
Ich kann dir nur sagen das ich mit dem Agent denn ich hatte einen festen Betrag im Vertrag stehen hatte und im groben alle leistungen vereinbart hatte. Aber natuerlich habe ich trotzdem versucht ( hat auch bei manchen sachen geklappt) mehr heraus zuholen.
Habe dem Einwanderungshelfer halt einfach ein wenig unter Druck gesetzt , dadurch das ich ihm gesagt habe das man Heutzutage ueber internet auch sich mit Einwanderern in spee unterhalten kann , ueber guten oder schlechten service. Und ueber Mundpropaganda hat man die beste Werbung oder Kritik . Das muss sich halt jeder Agent oder EWH mal durch den Kopf gehen lassen.
Das der auch eine Deutsche Lizenz brauch wusste ich gar nicht.
Trotzdem bin ich immer noch der meinung das man das ja auch alles selber machen kann. Es gibt soviel ich weiss kein Gesetz das es vorschreibt , einen Agent oder EWH zu engagieren.
Und das das ohne geht weiss ich auch von bekannten.
Die Botschaften wissen darueber ja auch bescheid. Da kann man ja immer nachfragen. Die sind in den Vorgaengen sowieso immer involviert.
_________________
Gruss Rainer

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